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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 37/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Borler für das Jahr 2024 vom 05.09.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf  — f 229.934 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — f193.795 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  — f36.139 €

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — f 50.771 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — f 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — f 92.991 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — -92.991 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit au — 42.220 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 7.328,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,00 Euro

- für den zweiten Hund

36,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

48,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

270,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Benutzung Vorkühlraum für die ersten 3 Tage:

3,00 € für Einheimische

6,00 € für

Auswärtige

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.672.634,67 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.697.561.67 € und zum 31.12.2024 1.739.781,67 €.

53539 Borler, den 05.09.2024
Ortsgemeinde Borler
gez. Neunkirchen, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 29.08.2024

54550 Daun, den 29.08.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.09.2024 bis einschließlich 24.09.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 05.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss

beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.