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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 37/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Satzung der Ortsgemeinde Kelberg vom 05.09.2025

zur Aufhebung einer Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Kelberg, Blatt 800, Flur 9, Flurstück-Nr. 62/2

Der Ortsgemeinderat von Kelberg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung am 02.09.2025 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Eine ca. 585 m² große Teilfläche der Wegeparzelle in der Gemarkung Kelberg, Flur 9, Flurstück Nr. 62/2, Im Löhrseifen, groß 1.200 m² ist für den öffentlichen Fuß- und Fahrzeugverkehr bedeutungslos geworden. Die Teilfläche hat ihre Bedeutung als Wirtschaftsweg verloren und wird aufgehoben. Der beiliegende Auszug aus der Flurkarte ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kelberg, den 05.09.2025
Ortsgemeinde Kelberg
(DS)
gez.
- Hoffmann -
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Die gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.