In letzter Zeit häufen sich wieder Klagen von Grundstückseigentümern über Verunreinigungen von Gehwegen, Straßen und Grünanlagen innerhalb der Ortslagen, die durch freilaufende Hunde verursacht werden.
Mit der Hundehaltung sind auch Verpflichtungen einzuhalten; das Zahlen der Hundesteuer ist kein Freibrief für uneingeschränkte Freiheiten.
Wir bitten deshalb alle Hundehalter, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, aber auch aus Fürsorge gegenüber den Kindern, dafür Sorge zu tragen, dass ein solches Verhalten unterbunden wird.
Es kann nicht angehen, dass öffentliche bzw. private Flächen anderer Bürgerinnen und Bürger als „Hundetoilette“ genutzt werden.
Verantwortungsvolle Hundehalter werden sich verpflichtet fühlen, das „Geschäft“ des Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen, sofern ein solches Malheur passiert ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kelberg hin, nach der Hunde innerhalb der Ortslage nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld festgesetzt werden.
Gleichzeitig möchten wir uns aber auch bei all den verantwortungsbewussten Haltern von Hunden bedanken, die sich ihrer Pflichten bewusst sind und ihre Hunde ordnungsgemäß ausführen und diese nicht frei umherlaufen lassen.
Wir appellieren daher nochmals an alle Hundehalter, im Interesse der Allgemeinheit, sich an die vorgenannten Verhaltensweisen zu halten.