In jüngster Zeit muss vermehrt festgestellt werden, dass Quad- und Motocrossfahrer auf Wald- und Wirtschaftswegen in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg unterwegs sind. Durch die widerrechtliche und rücksichtslose Nutzung mit den genannten Fahrzeugen werden Flora und Fauna erhebliche Schäden zugefügt. So werden beispielsweise die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vorbehaltenen Feld- und Waldwege nicht nur mit hohen Geschwindigkeiten befahren und dadurch beschädigt, sondern es werden sogar die Wege verlassen und der Wald selbst, Wiesen und Bachgrundstücke für das Fahrvergnügen beansprucht; Gefährdungen von Spaziergängern werden billigend in Kauf genommen.
Für das eigene Vergnügen und den eigenen Adrenalinkick scheint es auch völlig egal zu sein, ob dabei Wild und Vögel aufgeschreckt werden – und dies auch in der Zeit, in der Jungtier aufwachen sollen.
Vermehrt ist zu beobachten, dass die Quad- und Crossmaschinen keine oder unleserliche polizeiliche Kennzeichen haben.
Die betroffenen Ortsgemeinden und auch die Verbandsgemeindeverwaltung appellieren daher an die Vernunft der Quad- und Crossfahrer, dieses widerrechtliche und rücksichtslose Verhalten einzustellen und Wald und Flur nicht als „Spielwiese“ für das eigene Vergnügen zu missbrauchen.
Sollte dieser Appell nicht fruchten:
Dieses Verhalten stellt einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche sowie feld-, wald-, jagd- und naturschutzrechtliche Vorschriften dar, der mit Geldbußen geahndet werden kann. Bei Bekanntwerden der verantwortlichen Fahrzeugführer wird in jedem Fall eine Anzeige erstattet werden. Sofern das verwendete Fahrzeug keine oder unleserliche polizeiliche Kennzeichen trug, wird generell Vorsatz unterstellt, was sich bei der Bemessung des Bußgeldes sicher erhöhend auswirken wird.
In diesem Zusammenhang appellieren wir an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nehmen das Ordnungsamt Kelberg sowie die Polizeiinspektionen Adenau und Daun entgegen.