Der Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“ (03.10.2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 40/2024 müssen daher bis
Freitag, 27.09.2024, 11.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.