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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Satzung zum Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Kelberg Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBl. S. 419), in der z. Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 11.04.2024 die Satzung zum Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Kelberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

§ 1

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 767.000,00 €

Hiervon entfallen 600.000,00 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 167.000,00 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf:

für den Betriebszweig Wasserversorgung  —  365.000,00 €

für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung  —  1.184.000,00 €

gesamt  —  1.549.000,00 €

 —  ============

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.549.000,00 €

§ 4

Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2024 dienen soll, wird festgesetzt auf 2.564.573,00 €

und teilt sich wie folgt auf

davon zinslos

1. Wasserversorgung

1.193.128,00 €

0,00 €

2. Abwasserbeseitigung

1.371.445,00 €

22.100,00 €

53539 Kelberg, 16.09.2024
Saxler, Bürgermeister (Siegel)

Genehmigungs- bzw. Kenntnisnahmevermerk der Aufsichtsbehörde:

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 16.07.2024 mitgeteilt, dass gegen die am 11.4.2024 beschlossene Satzung zum Wirtschaftsplan, keine grundsätzlichen Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.09. bis einschließlich 7.10.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Kelberg, Zimmer 104, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg öffentlich aus.

Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.