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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Satzung zum Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Kelberg für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBl. S. 419), in der z. Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 18.06.2025 die Satzung zum Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Kelberg für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

§ 1

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen

werden darf, wird festgesetzt auf 1.300.000,00 €

Hiervon entfallen 800.000,00 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 500.000,00 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf:

für den Betriebszweig Wasserversorgung

für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung

gesamt

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen

werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €

§ 4

Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2025 dienen soll, wird festgesetzt auf

4.596.834,00 €

und teilt sich wie folgt auf

1. Wasserversorgung

1.635.926,00 €

2. Abwasserbeseitigung

2.960.908,00 €

53539 Kelberg, 15.09.2025
Saxler, Bürgermeister (Siegel)

Genehmigungs- bzw. Kenntnisnahmevermerk der Aufsichtsbehörde:

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 19.08.2025 den Wirtschaftsplan zur Kenntnis genommen. Mit Schreiben vom 24.6.2025 hat die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Kommunalaufsicht die vorgelegte 1. Nachtragssatzung der Verbandsgemeinde Kelberg genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgt bereits im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kelberg in der Ausgabe 36/2025.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.09.2025 bis einschließlich 7.10.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Kelberg, Zimmer 104, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg öffentlich aus.

Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.