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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 38/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 07.04.2026 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.

II. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in der nachfolgenden Abbildung mit schwarz gestrichelter Linie dargestellt.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich umweltrelevanter Belange liegen in der Zeit vom

18.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Erdgeschoss, Zimmer 117, während der allgemeinen Dienststunden von

Montag bis Donnerstag

von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: „Aktuelles: - OG Retterath Ergänzungssatzung Auf dem Büchel- Offenlage abgerufen werden.

Die Offenlage der Ergänzungssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ortsgemeinde Retterath
Kelberg, der 18.09.2026
gez. Thomas Rausch, Ortsbürgermeister