I. Auslegungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung am 07.04.2026 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.
II. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in der nachfolgenden Abbildung mit schwarz gestrichelter Linie dargestellt.
III. Auslegungsdauer
Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich umweltrelevanter Belange liegen in der Zeit vom
18.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Erdgeschoss, Zimmer 117, während der allgemeinen Dienststunden von
| Montag bis Donnerstag | von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: „Aktuelles: - OG Retterath Ergänzungssatzung Auf dem Büchel- Offenlage abgerufen werden.
Die Offenlage der Ergänzungssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.