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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 39/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Retterath für das Jahr 2024 vom 20.09.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

516.786 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

531.649 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-14.863 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

11.507 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

300.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

560.050 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-259.550 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

248.043 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen

Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €. Die Summe der

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich

Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

300 v.H.

-

Grundsteuer B auf

365 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

30,00 Euro

-

für den zweiten Hund

42,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund

450,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund

630,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Friedhofsgebühren: 100 v.H.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.378.236,01 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.362.731,01 € und zum 31.12.2024 2.347.868,01 €.

56769 Retterath, den 20.09.2024
Ortsgemeinde Retterath
gez. Schulz, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß § 95 IV Nr. 1 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 02.09.2024

54550 Daun, den 02.09.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. I.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 20.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.