Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 516.786 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 531.649 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -14.863 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 11.507 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 300.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 560.050 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -259.550 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 248.043 € |
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €. Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 300 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf | 365 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund | 30,00 Euro |
| - | für den zweiten Hund | 42,00 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund | 60,00 Euro |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 450,00 Euro |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 630,00 Euro |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 900,00 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
Friedhofsgebühren: 100 v.H.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.378.236,01 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.362.731,01 € und zum 31.12.2024 2.347.868,01 €.
Genehmigt gemäß § 95 IV Nr. 1 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 02.09.2024
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.