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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 39/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Retterath

Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte gemäß §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO).

Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 18.09.2025 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 207, während der Dienststunden öffentlich aus.

Saxler, Bürgermeister