Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 14.12.2022 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 07.02.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 219, während der Dienststunden öffentlich aus.