1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ für das Jahr 2022 liegt nebst Haushaltsplan 2022 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.03, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, im Zeitraum von Dienstag, den 11.10.2022 bis Montag, den 24.10.2022 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, schriftlich einzureichen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.