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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

Zweckverband „Gewerbepark am Nürburgring“ für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 vom 13.10.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 29.08.2023 folgende Haushaltssatzung für den „Doppelhaushalt 2023/2024“ beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 18.09.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für die Jahre

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

163.690,00 Euro

109.690,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

345.840,00 Euro

97.040,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-182.150,00 Euro

12.650,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-186.900,00 Euro

7.900,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

400.000,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-400.000,00 Euro

0,00 Euro

Finanzmittelüberschuss

-586.900,00 Euro

7.900,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

586.900,00 Euro

-7.900,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht festgesetzt.

§ 5 Vorteilsausgleich

Der für die Berechnung des Vorteilsausgleichs gemäß § 10 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ maßgebliche vom Hundertsatz wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1. Grundsteuer B

365 v.H.

365 v.H.

2. Gewerbesteuer

365 v.H.

365 v.H.

§ 6 Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage wird gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ nicht erhoben.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021* beträgt (vorl. Ergebnis)  —  971.894 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt (Ansatz)  —  972.427 €

zum 31.12.2023 (Ansatz)  —  790.277 €

zum 31.12.2024 (Ansatz)  —  802.927 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2021 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)

Adenau, den 13.10.2023
(Siegel)
Guido Nisius
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden Meuspath, Drees und Herresbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.

Adenau, den 13.10.2023
Guido Nisius
Bürgermeister