Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 29.08.2023 folgende Haushaltssatzung für den „Doppelhaushalt 2023/2024“ beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 18.09.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden für die Jahre | 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 163.690,00 Euro | 109.690,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 345.840,00 Euro | 97.040,00 Euro |
| Jahresfehlbetrag auf | -182.150,00 Euro | 12.650,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -186.900,00 Euro | 7.900,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 400.000,00 Euro | 0,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -400.000,00 Euro | 0,00 Euro |
| Finanzmittelüberschuss | -586.900,00 Euro | 7.900,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 586.900,00 Euro | -7.900,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht festgesetzt.
Der für die Berechnung des Vorteilsausgleichs gemäß § 10 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ maßgebliche vom Hundertsatz wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
| 2023 | 2024 |
| 1. Grundsteuer B | 365 v.H. | 365 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 365 v.H. | 365 v.H. |
Eine Verbandsumlage wird gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ nicht erhoben.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021* beträgt (vorl. Ergebnis) — 971.894 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt (Ansatz) — 972.427 €
zum 31.12.2023 (Ansatz) — 790.277 €
zum 31.12.2024 (Ansatz) — 802.927 €
(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2021 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden Meuspath, Drees und Herresbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.