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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 41/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Uess für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 05.10.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

133.829 €

138.739 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

122.448 €

134.945 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

11.381 €

3.794 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

19.072 €

11.485 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

49.000 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

19.000 €

25.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000 €

-25.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-49.072 €

13.515 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung oder Mittel aus der Einheitskasse werden für das Haushaltsjahr 2026 mit 45.000 € veranschlagt.

§ 5 Steuersätze für 2026 und 2027

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

300 v.H.

- Grundsteuer B auf

365 v.H.

- Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

36,00 Euro

- für den zweiten Hund

48,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

 540,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

720,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

 900,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 492.221,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 467.865,00 € und zum 31.12.2026 479.246,00 €.

56767 Uess, den 05.10.2026
Ortsgemeinde Uess
gez. Maas, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 30.09.2026

54550 Daun, den 01.10.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. i.A. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.10.2026 bis einschließlich 20.10.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 05.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Christ, Bürgermeisterin

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.