I. Auslegungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
II. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Einzelfortschreibung ist in der nachfolgenden Abbildung mit Strichlinie umrahmt dargestellt.
III. Auslegungsdauer
Die Entwurfsunterlagen der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinden Gunderath und Sassen, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Abteilung Organisation und Bauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 218, während der allgemeinen Dienststunden von
| Montag bis Donnerstag | von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für den Geltungsbereich der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: Aktuelles – VG Kelberg, Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinden Gunderath und Sassen (Centerpark – Heilbachsee) abgerufen werden.
Die Offenlage der Einzelfortschreibung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Fortschreibung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung der beiden Bauleitpläne „6. Änderung des Bebauungsplanes Heilbachsee“ in Gunderath und „1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Ferienpark Heilbachsee“ in Sassen.