I. Auslegungsbeschluss
In der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 hat der Gemeinderat Gunderath die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
II. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des 6. Änderungsplanes zum Bebauungsplan „Heilbachsee“ ist in der nachfolgenden Abbildung mit Strichlinie umrahmt dargestellt.
III. Auslegungsdauer
Die Entwurfsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie den wesentlichen, bislang vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Abteilung Organisation und Bauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 218, während der allgemeinen Dienststunden von
| Montag bis Donnerstag | von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Heilbachsee“ sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: Aktuelles – OG Gunderath, 6. Änderung des Bebauungsplanes „Heilbachsee“ abgerufen werden.
Die Offenlage der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Heilbachsee“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.