Titel Logo
Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 43/2024
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nitz für das Jahr 2024 vom 17.10.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  101.451

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — €111.774 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  — -10.323 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — -2.592 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 6.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -6.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  8.992 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

300 v.H.

-

Grundsteuer B auf

365 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund  —  18,00 €

-

für den zweiten Hund  —  27,00 €

-

für jeden weiteren Hund  —  36,00 €

-

für den ersten gefährlichen Hund  —  270,00 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund  —  405,00 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  540,00 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 399.960,90 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 373.712,90 € und zum 31.12.2024 363.389,90 €.

56729 Nitz, den 17.10.2024
Ortsgemeinde Nitz
gez. Ant, Ortsbürgermeister

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 26.09.2024

54550 Daun, den 26.09.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel (DS)
gez. Günter Willems

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 17.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.