Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Reimerath am Sonntag, dem 7. Dezember 2025 nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Ferner wird mithin festgestellt, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat stattfindet.