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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 45/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Waldruhestätte Schwarzenberg – Grabgestaltung -

Sehr geehrte Angehörige,

wir möchten nochmals auf die Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung für die Waldruhestätte „Schwarzenberg“ der Ortsgemeinde Kelberg vom 02.07.2025 aufmerksam machen.

Demzufolge darf die gewachsene, weitestgehend naturbelassene Waldruhestätte in ihrem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden.

Es ist daher untersagt, die Grabstätten und deren Umfeld zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern.

Insbesondere ist es nicht gestattet:

a)

Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten

b)

Kränze, Schalen, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen

c)

Kerzen oder Lampen aufzustellen

d)

Anpflanzungen vorzunehmen,

e)

Gegenstände jeglicher Art, z.B. Blumen oder Fotos, am Baum selber oder am Namensschild anzubringen.

Bei der Beisetzung können Blumen an der Grabstätte niedergelegt werden. Brennende Kerzen dürfen nicht aufgestellt werden. Die Blumen werden zwei Wochen nach der Beisetzung durch die Ortsgemeinde Kelberg abgeräumt um das Grab der Natur zu überlassen. Nach diesem Zeitpunkt ist Blumenschmuck nicht gestattet.

Das Niederlegen einer einzelnen natürlichen Blume pro Grabstätte anlässlich des Geburts-, Namens-, Todestages, Allerheiligen und Totensonntag ist jedoch erlaubt. Sie darf nicht mit unverrottbaren Material umgeben sein. Blumenschmuck und Kerzen dürfen in der Schwarzenbergkapelle abgelegt/aufgestellt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Michael Hoffmann, Ortsbürgermeister