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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 46/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Abstufungsanordnung

Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 97 (K 97) innerhalb der Ortslage Arbach

Die K 97 beginnt im Kreuzungsbereich L 96/K 97 (Station 0,000 - Netzknoten 5708043) und endet in der Ortslage Arbach am Gemeindehaus (Station 1,587 - Netzknoten 5708041).

Auf einer Teilstrecke vom Ortseingang der Ortsgemeinde Arbach (Landkreis Vulkaneifel) bis zum Ende der K 97 in der Ortslage Arbach am Gemeindehaus hat die K 97 nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Der Streckenabschnitt wird auf der Grundlage von 38 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pialz - LStrG - vom 01.08.1977 in der zur Zeit gültigen Fassung, mit Ablauf des 31.12.2022 zur Gemeindestraße abgestuft.

Die abgestufte Strecke der K 97 beginnt in der Gemarkung Arbach in Station 1,285 (Netzknoten 5708043 - Ortseingang Arbach) und endet i der Ortslage Arbach beim Gemeindehaus in Station 1,587 (Netzknoten 5708041).

Die abgestufte Strêcke der K 97 hat eine Länge von 0,302 km.

Dieser Anordnung liegt ein Ubersichtsplan (M = 1:5.000) zugrunde, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg eingesehen werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die'se Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg odel

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur *) an: rathaus@vgv-kelberg.de erhoben werden.

*) vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. 73).

 — (Siegel)
53539 Kelberg, 07. Nov. 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Johannes Saxler, Bürgermeister