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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 46/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Aus dem Rat für die Bürger

Sitzung des Ortsgemeinderates von Kelberg am 8.11.2022 im Gemeindehaus in Köttelbach

Teil 1

Tagesordnungspunkte:

TOP 1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Chiara Nestola unterstützt das Organisationsteam Eva Schneider, Laura Reuter beim Nikolausmarkt und Simone Schäfer-Merten bei dem im nächsten Jahr stattfindenden Eifel-Kunsthandwerkermarkt. Vielen Dank fürs Engagement.

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Die Bestellung der „Zone 30“ Schilder ist zum 16.09.2022 erfolgt. Der Ortsbürgermeister sagt Danke an Karl Heinz Sicken und Heinz-Peter Simon für die Auswahl der Standorte sowie die Festlegung der unterschiedlichen Größen der neuen Schilder. Die Abstimmung mit einigen Anliegern vor dem Aufstellen der Schilder muss noch erfolgen.

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Die Anerkennung der Ortsgemeinde Kelberg als „Luftkurort“ wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD) Trier der Ortsgemeinde zugestellt. Als Luftkurort erfolgt noch eine Werbung auf der Internetseite www.Kelberg.de. Weiterhin folgen Erlebnis- und Gesundheitsangebote z. B. im Bereich der Grünflächen am Schwimmbad-Parkplatz („Kurpark“) und entlang des Weges am Weiher oberhalb des Schwimmbades. OB-Jonas bedankt sich bei Frau Meyfarth-Staub für ihr Engagement in diesem Zusammenhang.

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In den zurückliegenden Wochen wurde die Beweidung von Rückhaltebecken (RHB) für das Auffangen von Oberflächenwasser und an der Wacholderheide in Zermüllen durchgeführt. OB Jonas hatte sich lange Zeit um einen Schäfer bemüht und letztendlich Herrn Krämer aus Bongard gefunden. Die Beweidung am RHB Zilles Bach fand bei einigen Kindern der KiTa Kelberg großes Interesse. Ein interessanter Pressebericht, recherchiert durch Brigitte Bettscheider, erfolgte am 7.11.2022 im Trierischen Volksfreund. Dafür herzlichen Dank.

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Durch das Bistum in Trier soll die Baulastträgerschaft der KiTa-Kelberg zukünftig an die Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg übergeben werden. In naher Zukunft ist eine größere Investitionsmaßnahme an der KiTa Kelberg geplant. Neben einer neuen Küche sollen weitere Gruppenräume sowie dazu notwendige Nebenräume neu geschaffen werden. Erste Planungen gehen von einer Gesamtinvestitionssumme von 2,5 Mio. € aus.

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Der Martinszug findet wie in den zurückliegenden Jahren wieder statt. Vorbereitungen dazu laufen. Danke an alle Helferinnen und Helfer.

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Aktuell erfolgen Sanierungen im Bereich der Kirchenmauer am Marienweg und um die Kirche. Die Entscheidung zur Herstellung der Mauer am Marienweg mit L-Steinen wurden durch Gremien der Kirchengemeinde beschlossen. Die Abdeckung der Mauer am Treppenaufgang zur Kirche vom Marienweg soll auch noch instandgesetzt werden. Die Art der Ausführung steht noch nicht abschließend fest. Für die Sanierungsmaßnahmen hat die Ortsgemeinde einen Zuschussbetrag von 10 000 € bereitgestellt.

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In Abstimmung mit den Beigeordneten hat die Ortsgemeinde 3 Weihnachtsmarkt-Häuschen kurzfristig zum Gesamtpreis von 2 547 € gekauft. Die Entscheidung findet Zustimmung im OG-Rat.

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Bei der Straßenbeleuchtung erfolgte zur Einsparung von Energie und Stromkosten kürzlich eine Umstellung der Beleuchtungszeiten. Die Beleuchtung beginnt morgens eine Stunde später ab 06.00 Uhr und nachts eine Stunde kürzer bis 24.00 Uhr. Freitags und samstags sind die Beleuchtungszeiten die gleichen wie an Werktagen. Aus der Bürgerschaft wurde angeregt, die Beleuchtungszeiten am frühen Morgen um 05.30 Uhr zu beginnen. Der OG-Rat hält an den beschlossenen Beleuchtungszeiten fest. Es erfolgt keine Umstellung.

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Am 10.11. beginnen die Haushalt-Vorberatungen 2023 mit den Fraktionssprechern der OG, dem Gemeindevorstand und Frau S. Schmitz VGV.

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Mit dem DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) erfolgen Gespräche zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen in den Ortsteilen Köttelbach und Zermüllen. Ein weiterer Termin mit dem DLR beschäftigt sich mit der Waldflurbereinigung und einem Waldwegekonzept im früheren Waldbereich von Köttelbach.

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Am 17.11. wird in einer Sitzung der Forstbetriebsgemeinschaft deren Auflösung beschlossen. In der gleichen Sitzung wird dann durch die Waldbesitzer (Ortsgemeinden) die Gründung einer neuen Gesellschaft erfolgen.

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Die nächste OG-Ratssitzung erfolgt am 6.12.2022 bereits um 17.30 Uhr.

TOP 2. Stellungnahme zur Durchführung einer vereinfachten Prüfung zum Windpark Katzwinkel, Ueß, Mosbruch

Die EnBW Windkraft Projekte beabsichtigt im Bereich der drei Ortsgemeinden Katzwinkel, Ueß und Mosbruch einen Windpark mit 3 Windenergie Anlagen (WEA) zu errichten.

Die gewählten Standorte befinden sich in südlicher Richtung der Ortsgemeinde Kelberg. Der Schutzabstand zur Ortslage von Kelberg beträgt bei der nächst gelegenen WEA (KUM 01) Mosbruch > 900 m. Die Planstandorte befinden sich auf unbebauten forst- und landschaftlich genutzten Flächen und ergänzen den Windpark Beinhausen-Katzwinkel-Samersbach mit den bestehenden 9 WEA.

Für das geplante Vorhaben ist eine vereinfachte raumordnerische Prüfung durchzuführen. Dafür ist die „Untere Landesplanbehörde“ des Landkreis Vulkaneifel zuständig.

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat das vereinfachte Raumordnungsverfahren eingeleitet und um Stellungnahme bis 10.11.2022 gebeten.

Die geplanten WEA tangieren bestimmte Leitbilder (Grundsätze und Ziele) der Raumordnung. Infolgedessen bedarf es im Rahmen der sich an die raumordnerische Prüfung nachfolgenden Genehmigungsverfahren und des Zielabweichungsverfahrens von den Zielvorgaben des Raumordnungsplan weiterer, vertiefender Untersuchungen und Analysen. Sei es durch Sichtbarkeitsanalysen, um Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die damit einhergehende Erholung im Landschaftsbild zu bewerten. Oder detaillierte Verträglichkeitsprüfungen, die insbesondere die Flächenverluste im Bereich der Forst- und Landwirtschaft darstellen.

Je WEA werden Flächen von ca. 0,4 ha in Anspruch genommen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Erholungs- und Erlebnisraumes „Vulkaneifel“. Weitere Untersuchungen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder mögliche Beeinträchtigungen der Schutzzwecke des Naturpark Vulkaneifel sowie der landesweit bedeutsamen historische Kulturlandschaft wurden umfänglich durchgeführt.

Die geplante WEA Mosbruch (KUM 01) und WEA Ueß (KUM 02) befinden sich innerhalb eines Vorranggebietes für Forstwirtschaft. Die Fläche der WEA Mosbruch ist eine Brachfläche ohne Baumbestand (Windwurf und Borkenkäfer). Die WEA Katzwinkel (KUM 03) befindet sich im Randbereich eines Vorranggebietes für Landwirtschaft. Bei allen 3 WEA kommt es zu geringfügigen Flächenverlusten für Forst- und Landwirtschaft, welche keine erheblichen, regionalplanerisch relevanten Konflikte darstellen.

Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen und Analysen bestehen aus planerischer Sicht keine Bedenken für die Umsetzung der Planung.

Schutzgebiete sind in der Planung nicht betroffen. Weitere Auswirkungen werden untersucht.

Eine vertiefende Untersuchung und Festsetzung von Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz sowie zum Schutz des Landschaftsbildes erfolgt im Anschluss an entsprechende Gutachten im weiteren Genehmigungsverfahren.

Der OG-Rat sieht den Standort der bis zu 240 m hohen WEA (KUM01) Mosbruch kritisch und fordert eine umfängliche Untersuchung zum Landschaftsbild und den Wirkungen auf den Ort Kelberg und seinen Bewohnern.

Beschluss: Der OG-Rat Kelberg fordert, dass im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens sämtliche Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, die bei der Beurteilung zur Errichtung von WEA im Rahmen eines raumordnerischen Verfahrens zu beachten sind, Berücksichtigung finden und von der unteren Landesplanungsbehörde umfänglich überprüft werden sollen.

Die Ortsgemeinde bittet weiterhin um eine umfängliche Überprüfung der Überprägung der WEA (KUM 01) Mosbruch auf das Ortsbild von Kelberg.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Karl Heinz Sicken, 1. Beigeordneter