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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Eltern/Sorgeberechtigte können dann für ihre Kinder ausschließlich einen elektronischen Reisepass bzw. einen Personalausweis mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen hat.

Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, sofern das Kind mit dem Foto noch identifiziert werden kann.