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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeindewerke Kelberg - Wasserversorgung

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29.04.2007, BGBl. Teil 1, S. 600, wird bekannt gegeben, dass das von den Verbandsgemeindewerken Kelberg gelieferte Wasser nachstehenden Härtebereichen zugeordnet wird:

Gesamthärte nach

Millimol Calciumcarbonat

pro Liter

nach Grad deutsche

Härte (°dH)

entspricht Härtebereich

weniger als 1,5

weniger als 8,4

weich  —  = 1

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14,0

mittel  —  = 2

mehr als 2,5

mehr als 14,0

hart  —  = 3

Ortsgemeinde

Bereborn

Berenbach

Bodenbach

Bongard

Borler

Brücktal

Gelenberg

Gunderath

Horperath

Kelberg

Kelberg-Hünerbach

Kelberg-Köttelbach

Kelberg-Rothenbach

Kelberg-Zermüllen

Kirsbach

Kolverath

Lirstal

Mannebach

Mosbruch

Reimerath

Sassen

Uersfeld

Ueß

Welcherath

Es wird gebeten, den Härtebereich des Wassers an gut sichtbarer Stelle neben der Wasch- bzw. Spülmaschine zu notieren und bei der Zugabe von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindewerke Kelberg, Tel.: 02692-87232, E-Mail: werke@vgv-kelberg.de.

Bekanntmachung

Gemäß § 16 (4) der Verordnung vom 21. Mai 2001 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, TrinkwV 2001, wird bekannt gegeben, dass das im Versorgungsgebiet abgegebene Trinkwasser teilweise mit Zusatzstoffen aufbereitet wird. Die Aufbereitung erfolgt in den einzelnen Gewinnungs- bzw. Speicheranlagen. Die Art der Aufbereitung ist durch ein "x" gekennzeichnet.

Ortsgemeinde

Bereborn

Berenbach

Bodenbach

Bongard

Borler

Brücktal

Gelenberg

Gunderath

Horperath

Kelberg

K.-Hünerbach

K.-Köttelbach

K.-Rothenbach

K.-Zermüllen

K.-Meisenthal

Kirsbach

Kolverath

Lirstal

Mannebach

Mosbruch

Reimerath

Sassen

Uersfeld

Ueß

Welcherath

Stand: November 2022

Weitere Zuständigkeiten:

Für die nachfolgenden Ortsgemeinden erfolgt die Wasserversorgung über den Wasserversorgungszweckverband (WVZ) Maifeld-Eifel, 56727 Mayen, Tel.: 02651-8097-0, E-Mail: info@wvz-maifeld-eifel.de.

Arbach

Kötterichen

Drees

Nitz

Höchstberg

Oberelz

Kaperich

Retterath

Weitere Informationen: www.wvz-maifeld-eifel.de

Für die Ortsgemeinde Kaperich-Kölnische Höfe erfolgt die Wasserversorgung über das Kreiswasserwerk Cochem-Zell, 56814 Faid,

Tel.: 02671-9178-0, E-Mail: info@kww-coc.deUTH

Weitere Informationen: www.cochem-zell.de

Für die nachfolgenden Ortsgemeinden erfolgt die Wasserversorgung über den Wasserversorgungszweckverband Gruppenwasserwerk Daun, 54552 Daun, Tel.: 06592-939-0, E-Mail: gruwa.brandt@vgdaun.de

Beinhausen

Katzwinkel

Boxberg

Neichen

Hörschhausen

Weitere Informationen: www.daun.de

Die Trinkwasseranalysen aller Ortsgemeinden innerhalb von Rheinland-Pfalz können wie folgt im Internet abgefragt werden:

www.trinkwasser.rlp.de