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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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Schützt die Wasserzähler

In der kalten Jahreszeit sind die Einrichtungen der Wasserversorgung, insbesondere die Wasserzähler, durch Frost sehr gefährdet. Dies vor allem in Neubauten, die noch nicht bewohnt sind, in Schächten und weiteren Anlagen im Außenbereich.

Die Anschlussnehmer werden gebeten, Wasserzähler und Zuleitungen durch entsprechende Vorkehrungen vor Frosteinwirkung zu schützen.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 18 (3) der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Kelberg vom 04.05.2001 der Anschlussnehmer verpflichtet ist, den Wasserzähler vor Beschädigung, insbesondere vor Frost, zu schützen. Kosten, die durch Frostschäden entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

Wir bitten die Anschlussnehmer, Frostschäden an den Wasserversorgungsanlagen sofort den Verbandsgemeindewerken zu melden:

• Tel.: 02692 - 872 32 bzw. Bereitschaftsdienst: 0160 – 98 92 07 73

• E-Mail: werke@vgv-kelberg.de

Wasserzähler dürfen nur von den Beauftragten der Verbandsgemeindewerke ausgebaut werden. Örtliche Handwerker sind hierzu ohne Zustimmung der Verbandsgemeindewerke nicht befugt.

Kelberg, 28.11.2025
Verbandsgemeindewerke Kelberg
Loscheider, Werkleiter