Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 26.10.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 21.11.2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 140.073,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 139.540,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 533,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -4.217,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 150.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -150.000,00 Euro |
| Finanzmittelüberschuss | -154.217,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 154.217,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht festgesetzt.
§ 5 Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage wird gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ nicht erhoben.
§ 6 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag 31.12.2019 | = 309.215,73 € |
(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)
Hinweis:
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Gewerbepark am Nürburgring“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden Meuspath, Drees und Herresbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 12.12.2022 bis 20.12.2022 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.