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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 49/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kelberg für das Haushaltshalt 2023 vom 20.11.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

§ 1

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen wird wie folgt geändert:

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Verbandsgemeindewerke - Wasser -

709.452 €

davon zinslos: 0 €

Verbandsgemeindewerke - Abwasser -

1.948.404 €

davon zinslos:

Zusammen

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Verbandsgemeindewerke - Wasser -  —  256.000 €

Verbandsgemeindewerke - Abwasser -  —  511.000 €

Zusammen:  —  767.000 €

3. Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 2

§ 7 Gebühren und Beiträge wird wie folgt geändert:

I. Wasserversorgung

A. Laufende Entgelte

- für das Jahr 2023 -

1. Wasserlieferung

1.1

Benutzungsgebühr

je m³ Trinkwasser

2,10 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

1.2

Grundgebühr für Wasserzähler mit Verbrauchsleistung (je Stunde)

bis 5 m³

75,00 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

bis 10 m³

85,00 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

über 10 m³

118,00 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

2. Wiederkehrende Beiträge

je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.1 für Grundstücke, für die bereits einmalige Leistungen erbracht wurden 0,034 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

2.2 für Grundstücke, für die noch keine einmaligen Leistungen erbracht wurden 0,045 € zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

B. Einmalige Beiträge

- für das Jahr 2023 -

Wasserversorgung

je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse  —  1,14 €

 —  zuzügl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer

II. Abwasserbeseitigung

A. laufende Entgelte

- für das Jahr 2023 -

1. Schmutzwasserbereich

1.1

Schmutzwasser-Mengengebühr  —  2,85 € je m³ gewichtete Schmutzwassermenge

1.2

Grundpreis  — 13,50 € je Wohneinheit, mindestens 27,00 €

1.3

Fäkalschlammabfuhr aus Gruben mit Überlauf in ein Gewässer oder Versickerung in den Untergrund  —  39,22 € je m³ abgefahrener und beseitigter Menge

2. Oberflächenbereich

2.1

Wiederkehrender Beitrag/Grundstücke  —  0,32 € je m² Abflussfläche

2.2

Die Entgelte für Ortsgemeindestraßen, -wege, -plätze werden nach den jährlich tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet. Diese Kosten werden im Jahresabschluss nachgewiesen. Als Vorausleistung können 90 v.H. des Vorjahresbetrages angefordert werden.

3. Abwasserabgabe

3.1

Kleineinleiter  —  17,90 € je Person

B. Einmalige Beiträge

- für das Jahr 2023 -

A. Erstmalige Herstellung (Altortslagen)

1.

Schmutzwasseranteil  —  1,33 € je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.

Oberflächenwasseranteil

2.1

Grundstück  —  2,87 € je m² zulässige Abflussfläche

2.2

Ortsgemeindestraßen, -wege, -plätze  — 5,39 € je m² zulässige Abflussfläche

B. Räumliche Erweiterung (Neubaugebiete)

1.

Schmutzwasseranteil  —  3,14 € je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.

Oberflächenwasseranteil

2.1

Grundstück  —  9,99 € je m² zulässige Abflussfläche

2.2

Ortsgemeindestraßen, -wege, -plätze  —  8,42 € je m² zulässige Abflussfläche

Die Verbandsgemeindewerke werden ermächtigt, Abschläge auf die laufenden Entgelte zu erheben.

Alle übrigen Regelungen der Haushaltssatzung vom 24.03.2023 bleiben unverändert.

53539 Kelberg, 20.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez.: Johannes Saxler, Bürgermeister

Genehmigt gemäß §§ 98 I, 80 III i. V. m. § 103 der Gemeindeordnung in der derzeit Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 08.11.2023

54550 Daun, den 13.11.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
I.A.
gez.: Günter Willems

Hinweis:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.12.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 218, öffentlich aus.

53539 Kelberg, den 20.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez.: Johannes Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.