In der öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 hat der Ortsgemeinderat die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist in der nachfolgenden Abbildung mit schwarz gestrichelter Linie dargestellt.
Die Entwurfsunterlagen der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich umweltrelevanter Belange liegen in der Zeit vom
10.02.2025 bis einschließlich 11.03.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, Erdgeschoss, Zimmer 117, während der allgemeinen Dienststunden von
| Montag bis Donnerstag | von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme kann auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: bauleitplanung@vgv-kelberg.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Planentwurf sowie alle auszulegenden Unterlagen können während des obengenannten Zeitraums auch im Internet auf der Seite der VG Kelberg unter www.kelberg.de über den Pfad: „Aktuelles: - OG Kolverath 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung - Offenlage abgerufen werden.
Die Offenlage der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.