Titel Logo
Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zum W i r t s c h a f t s p l a n der Verbandsgemeindewerke Kelberg Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBl. S. 419), in der z. Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 29.06.2023 die Satzung zum Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Kelberg für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

§ 1

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

--------------------------------------------------------------

Im Erfolgsplan

in Erträgen und Aufwendungen auf je

1.383.270,00 €

2.658.396,00 €

Im Vermögensplan

in Einnahmen und Ausgaben auf je

1.030.952,00 €

3.226.404,00 €

-------------------------------------------------------------

Gesamt Betriebsteil

2.414.222,00 €

5.884.800,00 €

Gesamtwirtschaftsplan somit

8.299.022,00 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 767.000,00 €

Hiervon entfallen 256.000,00 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 511.000,00 € auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

§ 3

Der Betrag der Kredite, der zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2023 dienen soll, wird festgesetzt auf 2.657.856,00 €

und teilt sich wie folgt auf

davon zinslos

1. Wasserversorgung

709.452,00 €

0,00 €

2. Abwasserbeseitigung

1.948.404,00 €

137.700,00 €

53539 Kelberg, 4.12.2023
Saxler, Bürgermeister  — (Siegel)

Genehmigungs- bzw. Kenntnisnahmevermerk der Aufsichtsbehörde:

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 8.11.2023 mitgeteilt, dass gegen die am 29.06.2023 beschlossene Satzung zum Wirtschaftsplan, keine grundsätzlichen Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.01. bis einschließlich 19.01.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Kelberg, Zimmer 104, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg öffentlich aus.

Saxler, Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder

Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.