In der Kalenderwoche 52/2023 erscheint kein Mitteilungsblatt.
Der Neujahrstag macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die Woche 01/2024 müssen bis
Freitag, 29.12.2023, 11.00 Uhr
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
In der Kalenderwoche 52/2022 erscheint kein Mitteilungsblatt.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!