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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 51/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Kolverath

Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte gemäß §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO).

Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 02.12.2024 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 09.01.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 219, während der Dienststunden öffentlich aus.

Saxler, Bürgermeister