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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22. März 2026 findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und am Sonntag, dem 12. April 2026 findet von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kelberg satt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13. Februar 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Straße 22, Zimmer 217, 53539 Kelberg erhalten.

Kelberg, den 12. Dezember 2025
Johannes Saxler, Bürgermeister und Wahlleiter