Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kelberg
Am Sonntag, dem 14. Januar 2018, wird die Wahl des Bürgermeisters durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. I. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen …