Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind Städte und Gemeinden zwangsläufig dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende bedeutet dies finanzielle Mehrbelastungen.
Der Ortsgemeinderat Kelberg hat daher in seiner Sitzung am 30.01.2024 einstimmig die folgende Erklärung verabschiedet:
Die Anhebung der Nivellierungssätze durch die Landesregierung bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Sie stellt gleichzeitig eine zusätzliche Mehrbelastung sowie einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Daher kritisieren wir diese Entscheidung der Landesregierung scharf. In Zeiten hoher Unsicherheit, steigender Lebensmittelpreise und explodierender Energiekosten, die Grund- und Gewerbesteuer vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbetreibende durch die Landesgesetzgebung zu erhöhen, halten wir für nicht angemessen und zum absolut falschen Zeitpunkt. Es ist Zeit für Entlastungen und nicht für Mehrbelastungen.
Die Gemeinderäte werden durch die folgenden Maßnahmen der Landesregierung zum Anheben der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze gezwungen:
| 1. | Gemeinden, die die Steuerhebesätze nicht anheben, bekommen keine Landeszuweisungen für Investitionen an Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen, Gemeindehäuser usw.. Zur Finanzierung der Investitionen sind die Gemeinden auf Landeszuweisungen angewiesen. |
| 2. | Gemeinden, die die Steuerhebesätze nicht anheben, bekommen keine Genehmigungen zur Finanzierung von Investitionen mit Hilfe von Krediten. |
| 3. | Gemeinden, die die Steuerhebesätze nicht anheben, werden beim kommunalen Finanzausgleich durch das Land so gestellt, als hätten sie die Steuerhebesätze angehoben und würden tatsächlich über die damit verbundenen Mehreinnahmen verfügen. Das hat niedrigere Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zur Folge und führt zu höheren Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen. Die Gemeinden müssen demnach Umlagen von Steuern zahlen, die sie gar nicht von ihren Bürgerinnen und Bürgern erheben. |
Im zurückliegenden Jahr 2023 hat die Ortsgemeinde Kelberg die o. g. Steuern nicht erhöht. Aus Rücklagen der Ortsgemeinde wurden aber über 200.000 € abgeführt, weil die von der Landesregierung festgesetzten höheren Nivellierungssätze von 345 % Grundsteuer A, 465 % Grundsteuer B und 380 % Gewerbesteuer zugrunde gelegt werden mussten.
Diese hohen Mittelabflüsse können nicht wiederholt von Jahr zu Jahr erfolgen, da hierdurch Rücklagen für künftige wichtige Investitionen damit nicht mehr zur Verfügung stehen. In 2024 ist die Gemeinde Kelberg darüber hinaus auch auf Landeszuweisungen angewiesen.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz, also den kommunalen Finanzausgleich, erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist. Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch die Landesregierung wird de facto aber den Kommunen dauerhaft nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt, sondern es findet eine Umverteilung zu Lasten der ländlichen Regionen statt und die Kommunen werden gezwungen, die Bürger stärker durch Steuern zu belasten. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofs wird von der Landesregierung erneut missachtet.
In der Verbandsgemeinde Kelberg lagen alle Gemeinden in der Vergangenheit deutlich unter den neuen Nivellierungssätzen für die Grundsteuer A (345 %), für die Grundsteuer B (465 %) und für die Gewerbesteuer (380 %). Daher wird es auch hier zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. Uns ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht die Ortsbürgermeister/-innen und die Ortsgemeinderatsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern sie durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Wir bitten daher, den absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ortsgemeinderatsmitglieder und Ortsbürgermeister/-innen zu richten.
Die erzwungene Anhebung der Steuersätze ist ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit. Wir sprechen uns klar gegen diese Erhöhung der Nivellierungssätze und der damit verbundenen Steuererhöhungen durch die Hintertür aus. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende zu entlasten und nicht weiter zu belasten. Zumal es mit der Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, erneut zu einer Steuererhöhung kommen wird. Entgegen dem Versprechen des Gesetzgebers, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll, zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Modell, das in Rheinland-Pfalz angewendet werden soll, vor allem bei älteren Häusern zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird. Die Zeit von immer höheren Belastungen muss endlich ein Ende haben.