Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte gemäß §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO).
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 19.11.2024 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 18.02.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 219, während der Dienststunden öffentlich aus.