TOP 1: Anpassung des Einzelhandelskonzepts für das Sondergebiet Einzelhandel
Der Gemeinderat hatte am 10.09.2024 die Fortführung der Bauleitplanung zur Ausweisung eines Sondergebietes „Einzelhandel“ beschlossen. Im Rahmen der Wiederaufnahme des Projekts wurde angeregt, neben einem Lebensmittelvollsortimenter mit integriertem Non-Food-Sortiment auch weitere Einzelhandelsalternativen im Non-Food-Bereich zuzulassen, z. B. Drogerie, Textil oder Discounter.
Im Bebauungsplan sollen entsprechende Sortimentsfestsetzungen als Steuerungselement vorgesehen werden, um eine valide Grundlage für die landesplanerische Stellungnahme und die Abstimmung mit dem Investor zu schaffen. Bei Zulassung zusätzlicher Non-Food-Sortimente ist eine Ergänzung der Auswirkungsanalyse erforderlich.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass der Bebauungsplan neben dem Lebensmittelvollsortiment auch weitere Fach-/Einzelhandelssortimente aufnehmen bzw. zulassen soll.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und -plan 2026 und 2027
Die Entwürfe der Haushaltssatzung und der Haushaltspläne 2026 und 2027 wurden ausführlich beraten. Fragen der Ratsmitglieder wurden beantwortet. Während der 14-tägigen Auslegungsfrist gingen keine Einsichten oder Anregungen aus der Bürgerschaft ein.
Festsetzungen 2026:
Festsetzungen 2027:
Wesentliche Investitionen 2026:
• 450.000 € Grunderwerb von Grundstücken/Baureifmachung/Vorausleistung Kanal
Wesentliche Investitionen 2027:
Weitere kleinere Investitionen pro Jahr (ca. 30.000 €): Geräte für Bauhof, Spielgeräte, Stromsäulen für Wohnmobilstellplatz.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 zu genehmigen.
TOP 3: Beschluss über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie ihrer Deckung (§ 100 GemO) 2025
Dieser Punkt wurde vorsorglich aufgenommen. Ein Beschluss war nicht erforderlich.
TOP 4: Anpassung der Brennholzpreise
Aufgrund gestiegener Holzerntekosten und hoher Nachfrage empfiehlt Förster Simon von der Bey eine Anpassung der Brennholzpreise. Der Holzeinschlag kann aufgrund des nachhaltigen Hiebsatzes nicht unbegrenzt erhöht werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Brennholzpreise ab 2027 wie folgt anzupassen:
TOP 5: Bauträgerschaft Kindertagesstätte Kelberg
Der Gemeinderat hatte am 02.07.2025 den Erwerb des Kindergartengrundstücks inklusive Gebäude und Nebenkosten beschlossen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag regelt Eigentum, Kostentragung, Betriebsträgerschaft, Haushaltsführung, Baumaßnahmen und Zuständigkeiten. Der Verbandsgemeinderat hat zugestimmt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags zuzustimmen.
TOP 6: Auftragsvergabe
Gemeindehaus Rothenbach, Kanalanschluss
Die Karst Bau GmbH wurde für 27.491,97 € brutto beauftragt. Ein angrenzender Eigentümer beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Auftragsvergabe zu erteilen und die Kostenbeteiligung vertraglich zu regeln.
Erschließung Neubaugebiet „Hinter dem Hermes“
Die Submission ist für den 29.01.2026 vorgesehen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Vergabe im Benehmen mit den Beigeordneten vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, diese Ermächtigung zu erteilen. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.
Entwässerungskonzept Zermüllen
Für den Bebauungsplan „Schützenstraße“ liegt ein Angebot der Firma IBS Ingenieure über 9.032,99 € brutto vor, inklusive Planreife für wasserrechtliche Genehmigungen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Firma IBS Ingenieure zu beauftragen.
TOP 7: Antrag der CDU-Fraktion – Straßenbeleuchtung
Die CDU-Fraktion beantragt die Wiederinbetriebnahme bzw. Beibehaltung der nächtlichen Straßenbeleuchtung, Nachrüstung zentraler Dämmerungssensoren und Prüfung einer bedarfsorientierten Beleuchtung nach dem Tübinger Modell in den Testgebieten Neubaugebiet „Hinter dem Hermes“, Ausbau B410 Mayener- und Daunerstraße sowie LED-Umrüstung.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
• Die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung bleibt bestehen, außer an Veranstaltungswochenenden; so bleibt es während des Karnevals von Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch hell – für den schlangenförmigen, feuchtfröhlichen Heimweg ein kleiner Lichtblick.
TOP 8: Mitteilungen / Verschiedenes
Nächste Sitzung: Dienstag, 24.03.2026 (Ort wird bekanntgegeben).