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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Achtung – An alle Hundebesitzer

In der letzten Zeit wird zunehmend Klage über Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen und über das unangeleinte Führen von Hunden in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg geführt. Nicht nur, dass diese,,Tretminen“ ein hässlicher Anblick für das Ortsbild sind.

Verantwortungsbewusste Hundehalter lassen ihre Hunde auch nicht auf fremde Grundstücke koten. Es ist für Grundstückseigentümer unzumutbar, die mit Hundekot verschmutzten Grundstücke ordnungsgemäß zu pflegen. Es wird auf diesem Weg eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und Hundeführer appelliert, ihre Hunde so zu halten, dass eine Belästigung (durch Verunreinigung und Lärm) oder gar Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.

Da Hundekot Abfall ist, begeht der Hundehalter, der sein Tier außerhalb seines privaten Grundstückes abkoten lässt und den Hundekot nicht ordnungsgemäß beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit. Angezeigte Verstöße werden entsprechend geahndet.

In dem Zusammenhang weisen wir hiermit auch auf die bestehende Anleinpflicht für Hunde hin. Hiernach dürfen innerhalb bebauter Ortslagen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Angezeigte Verstöße werden entsprechend geahndet.

Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
- Örtliche Ordnungsbehörde -