Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte.
Aufgrund der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Festsetzung der neuen Grundsteuerwerte wird eine Neuberechnung der Grundsteuer für das Jahr 2025 erforderlich.
Insofern werden für alle Grundsteuer- und Abgabenpflichtigen im Jahr 2025 neue Bescheide ausgestellt, die grundsätzlich auch als Dauerbescheid für die künftigen Jahre gelten. Die Fälligkeiten sind auf den Bescheiden ersichtlich.
Der Versand der Bescheide, für die die neu festgesetzte Grundsteuer bereits feststeht, ist bis Anfang März 2025 vorgesehen.
Wir möchten ausdrücklich darum bitten
Bereits bestehende Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Der neu festgesetzte Steuerbetrag wird dann gemäß den Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht.
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