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Prümer Rundschau
Ausgabe 1/2023
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Büdesheim für das Jahr 2023 vom 23.12.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  859.830 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  825.965 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  —  33.865 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  49.655 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  27.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  27.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  —  0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  -49.655 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  —  +48.505 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf  —  0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  400 v.H

- Grundsteuer B  —  400 v.H

- Gewerbesteuer  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund  — 30,00 €

- für den zweiten Hund  —  60,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  90,00 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt:

- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen

je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Endgültiger Beitrag 2022  —  21,00 €

Vorausleistung 2023  —  21,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 —  975.884 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022  —  1.006.949 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  —  1.040.814 €

Ortsgemeinde Büdesheim, den 23.12.2022
gez. Post
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 09.01. bis 17.01.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.