Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 8.220.230 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 13.066.240 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — -4.846.010 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -4.691.190 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 23.300 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 693.300 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -670.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 5.361.190 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — -5.361.190 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 350 v.H
- Grundsteuer B — 365 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 20,00 €
- für den zweiten Hund — 30,00 €
- für jeden weiteren Hund — 50,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| Endgültiger Beitrag 2022 — 10,70 € |
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| Vorausleistung 2023 — 10,70 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 19.315.185 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 16.183.585 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 11.337.575 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 09.01. bis 17.01.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.