Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 13.02.2012 wurde für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
in der Einnahme auf 75.080 EUR
in der Ausgabe auf 75.080 EUR
festgesetzt.
Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird nicht erhoben.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 09.01. bis 17.01.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.