Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
Nach dem Tod von Herrn Alois Fußmann aus Buchet rückte nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2019 Frau Heidrun Haas aus Bleialf in den Rat nach. Nachdem Frau Haas, sowie die Nachrücker Herr Rausch aus Prüm und Herr Hiltawski aus Prüm ihr Mandat nicht angenommen haben, rückt Herr Achim Kinnen aus Pronsfeld in den Verbandsgemeinderat nach.
Bürgermeister Söhngen verpflichtete das neue Ratsmitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten als neues Ratsmitglied.
2. Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 27.09.2022
Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.09.2022 wurden nicht vorgebracht.
3. Mitteilungen der Verwaltung
Der Vorsitzende unterrichtete die Ratsmitglieder, dass das Kurcenter Freizeitbad Prüm ab dem 02.01.2023 wieder geöffnet werden kann. Eine frühere Öffnung war aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
4. Anfragen von Ratsmitgliedern
Es lag eine schriftliche Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 7 (neu TOP 8.) zum Sirenenförderprogramm vor. Die Anfrage wurde ausführlich schriftlich beantwortet und lag den Ratsmitgliedern als Tischvorlage zur Kenntnisnahme vor. Anfrage zur Wiedereröffnung des Kurcenter Freizeitbades (RM Frau Hiltawski)
Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet.
Anfrage zum Radweg Prüm - Gerolstein (RM Frau Hiltawski)
Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet.
Anfrage zum Aufruf der Verwaltung bezüglich der Hochwasserhilfe (RM Frau Hiltawski)
Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden und Herrn Fachbereichsleiter Meyers beantwortet.
5. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
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6. Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für junge Fahrerinnen und Fahrer
Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer (17 bis 25 Jahre) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Prüm: Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 30 EUR auf 50 EUR.
Entscheidung, den Zuschuss befristet für die Zeit bis zum 31.12.2024 zu gewähren.
Der Nürburgring bietet für „junge Fahrer“ (17 bis 25 Jahre) ein Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgringgelände an. Das Training mit Sonderpreis kostete bislang für junge Fahrer und Fahrerinnen 130 EUR. Zum 01.01.2023 erhöht das Unternehmen die Kosten auf 169 EUR.
Nach Abzug eines Zuschusses vom Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 30 EUR und nach Abzug des bisherigen Zuschusses der Verbandsgemeinde würde das Training künftig 109 EUR kosten. Aus der bisherigen Erfahrung zeigt sich, dass vielfach Eltern/Großeltern einen Gutschein als Geschenk z.B. zu Weihnachten/Geburtstag kaufen. 109 EUR für ein Geschenk ist vermutlich ein hoher Preis, bei dem doch Angehörige zurück schrecken könnten. Und für Fahranfänger, die die Kosten selbst tragen, ist 109 EUR viel Geld und schreckt u.U. ab.Bei einem Zuschuss von 50 EUR würde der Eigenanteil auf 89 EUR sinken.
Die Unfallauswertung bei der Polizeiinspektion Prüm für deren Dienstbezirk (zu dem auch das Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm gehört) ergab, dass junge Fahrer 3 x so häufig (23,1 %) am Unfallgeschehen beteiligt sind, wie es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht (8,07 %).
Im Jahr 2021 sind insgesamt 46 Trainings bzw. Gutscheine abgerechnet worden (Zuschüsse in Höhe von 1.380 EUR). Dieser Betrag liegt deutlich unter dem ursprünglich vermuteten Kostenaufwand (bei einer Teilnehmerquote von 10 % aller jungen Menschen in der VG ein Betrag von jährlich 6.615 EUR).
Derzeit ist die Maßnahme bis 31.12.2023 befristet - um nicht zeitnah erneut beraten zu müssen, sollte eine Verlängerung bis 31.12.2024 beschlossen werden.
Im Haupt- und Finanzausschuss hat eine Vorberatung stattgefunden.
Der Verbandsgemeinderat will weiterhin in die Sicherheit der jungen Fahrer im Alter von 17 bis 25 Jahren investieren. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, an junge Fahrer mit Wohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm bei nachgewiesener Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining oder bei Gutscheinkauf (z. B. beim Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring) einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR pro Person auszuzahlen. Das Projekt wird zunächst für die Zeit bis 31.12.2024 befristet.
7. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Verbandsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Eilentscheidung gemäß § 48 GemO.
8. Sirenenförderprogramm des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz; Zuwendungen zur Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen und Sirenensteuerempfängern für die Warnung der Bevölkerung
Um die Bevölkerung in Gefahrenlagen verstärkt über akustische Sirenensignale warnen zu können, hat der Bund im Rahmen des „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020-2022“ Mittel zur Förderung der Sireneninfrastruktur (Sonderförderprogramm Sirenen) und deren Anbindung an das Modulare Warnsystem (MOWAS) in Höhe von 4,1 Millionen Euro für den Ausbau des rheinland-pfälzischen Sirenennetzes zur Verfügung gestellt. Das Land Rheinland-Pfalz hat darüber hinaus das Förderprogramm des Bundes um weitere vier Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgestockt.
Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm als Zuwendungsempfänger wurde ein Förderhöchstbetrag von insgesamt 360.000 Euro festgelegt. Davon entfallen auf die VG Prüm 149.700 €.
Nach den Vorgaben des Bundes können folgende Anlagen gefördert werden:
| a. | Dachsirenen (Förderung bis zu 10.850 Euro) |
| b. | Mastsirenen (Förderung bis zu 17.350 Euro) |
| c. | Sirenensteuerung (Förderung bis zu 1.000 Euro) |
Die Zuwendungen für die Planung und Errichtung der genannten Fördergegenstände erfolgen im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses und werden maximal in Höhe der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die Finanzierungskosten für die Errichtung der Anlagen abzüglich der Fördersumme gehen somit zu Lasten der jeweiligen Kommunen, die auch über den Standort der Anlage in Eigenregie entscheiden können. Es werden somit lediglich die Fördermittel des Bundes/Landes weitergeleitet.
Mit Bescheid der ADD vom 12.04.2022 wurde dem Eifelkreis Bitburg-Prüm eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 360.000 Euro für 25 Sirenen in Dachmontage, fünf Sirenen in Mastmontage und zwei Sirenensteuerempfänger bewilligt. Hiervon werden neun Dachsirenen und drei Mastsirenen für die VG Prüm gefördert.
Ausgaben für die Sirenen wurden im Haushalt 2022 nicht veranschlagt.
Die Auftragsbestätigung für die Vergabe muss bis zum 31.12.2022 im Haus und bei der ADD in Trier bis zum 06.01.2023 vorliegen.In der Zwischenzeit wurden die 12 Sirenenanlagen in einem förmlichen Verfahren ausgeschrieben. Es wurden zwei Angebote eingereicht.Nach Prüfung der Angebote spricht sich der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Prüm, Herr Thiel, für das Angebot der mindestbietenden Firma SAFUS GmbH, 84347 Pfarrkirchen, zum Angebotspreis von 237.034,67 € aus.Demnach entfällt auf die Verbandsgemeinde Prüm, bei einer Zuwendung von 149.700 € und Gesamtkosten von 237.034,67 €, ein Eigenanteil in Höhe von 87.334,67 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde über das Ergebnis der zwischenzeitlich durchgeführten Ausschreibung unterrichtet. Die näheren Einzelheiten wurden in nicht öffentlicher Sitzung bekanntgegeben und vom Vorsitzenden erläutert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Auftrag an die mindestbietende Firma SAFUS GmbH, 84347 Pfarrkirchen, zu erteilen.Der Verbandsgemeinderat Prüm beschließt, den Auftrag an die mindestbietende Firma SAFUS GmbH, 84347 Pfarrkirchen, zu erteilen.
9. Klimaschutz - Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden der Verbandsgemeinde Prüm
Seitens der Verwaltung wurde eine Potentialanalyse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Verbandsgemeinde Prüm (ohne Abwasseranlagen) erstellt. Hinsichtlich der Möglichkeit PV-Anlagen auf Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu errichten, wird seitens des Verbandsgemeindewerks und des Werksausschusses eigenständig beraten und beschlossen. Die Potentialanalyse lag den Ratsmitgliedern vor.
Diese sieht vor, in einer ersten Ausbauphase jeweils eine Anlage auf den Gebäuden zu errichten. Die Gesamtkosten für die Ausbauphase 1. werden auf ca. 1,72 Mio. Euro geschätzt.
Soweit es die Größen der Dachflächen zulassen, soll in einem weiteren Schritt eine 2. Anlage errichtet werden. Die Gesamtkosten der Ausbauphase 2. werden auf ca. 1 Mio. Euro geschätzt.
Es ist vorgesehen, dass in einem ersten Schritt die Verwaltung die Umsetzung der Ausbauphase 1. in Abstimmung mit dem Bau- und Planungsausschuss vorbereitet.
Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte am 29.11.2022 eine Vorberatung mit entsprechender Beschlussempfehlung.
Weitere Details ergaben sich aus der vorliegenden Analyse und wurden durch Herrn Architekt Günter Wilwers vorgestellt und erläutert. Fragen wurden durch Herrn Architekt Wilwers und Herrn Bürgermeister Söhngen beantwortet.
Die vorgestellte Potentialanalyse findet die Zustimmung des Verbandsgemeinderates. Im Haushalt 2023 sollen die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Ausbauphase 1. mit Solarspeicher bereitgestellt werden.In einem weiteren Schritt soll die Verwaltung Einzelheiten zur Umsetzung der Ausbauphase 1. vorbereiten, damit deren Umsetzung dann, nach Detailabstimmung mit dem Bau- und Planungsausschuss, von diesem beraten und beschlossen werden kann.
10. Machbarkeitsstudie Projekt: Touristische Video-Echtzeit-Beratung
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden insgesamt sechs stationäre Tourist-Informationen betrieben (Arzfeld, Bitburg und Prüm mit je einer Infostelle, sowie derzeit drei Informationsstellen der Felsenland Südeifel GmbH in Bollendorf, Irrel und im Naturparkzentrum Teufelsschlucht). Auf die Fläche gesehen bedeutet das für unsere Gäste oft lange Anfahrtswege zur nächstgelegenen Informationsstelle.
Für die Tourist-Informationen (TI) im Eifelkreis stellt sich außerdem die Frage, wie eine zukunftsfähige TI aussehen sollte?
Sie muss ein multimediales Service-Center sein und als erlebnisorientierter Inspirationsgeber die Gäste für die Region einnehmen und begeistern. Eine hohe Servicekompetenz und umfassende Produktkenntnisse sind für das Counterpersonal unerlässlich. Auch die Aufgaben im Backoffice sind deutlich vielfältiger und anspruchsvoller geworden, womit sich auch hier die Frage stellt, wie dieses weiter gestärkt werden kann.
Darüber hinaus bestehen in einzelnen Gemeinden Bestrebungen, neue personalintensive Informationsstellen einzurichten, um Gäste in tourismusstarken Orten direkt mit Informationen versorgen zu können und so den jeweiligen Tourismusstandort zu stärken.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist die Rekrutierung von Personal für weitere TIs schwierig. Dazu kommen die steigenden Ansprüche der Gäste was Service und Nähe zu Service-Angeboten angeht. Auch die Kosten für zusätzliches Personal zur Besetzung einer oder mehrerer zusätzlicher TIs sind hoch. Hier benötigt es innovative Lösungen für den zukünftigen Betrieb der TIs.
Unser Lösungsansatz liegt im bereits seit einigen Jahren bei der Volksbank Eifel eingesetzten Service-Interaktiv-System, kurz SISy. Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Kundenservice per Video, bei dem der Kunde von reellen Mitarbeiter/innen per Video beraten wird.
Übertragen auf den Bereich des Tourismus gilt: Um den persönlichen Kontakt zum Gast nicht zu verlieren und einen gezielten, erlebnisorientierten Service auch im peripheren Raum vor Ort bieten zu können, beabsichtigen die TIs die Einrichtung entsprechender SISys, damit die Gäste eine persönliche Beratung per Videoübertragung erhalten.
So funktioniert ein SISy:
| • | Der Gast betritt einfach den geschützten SISy-Raum. |
| • | Beim Eintreten sieht er bereits seinen/seine TI Berater/in auf dem Bildschirm. |
| • | Sein/seine TI-Berater/in sieht auch ihn direkt. |
| • | Der Gast benötigt keine technischen Kenntnisse. |
| • | Keine Anmeldung durch den Gast notwendig - das System ist somit barrierearm. |
| • | Der Gast kann seine Reisepläne und Fragen direkt mit der Beraterin / dem Berater besprechen. |
Ziel des Projektes ist es dementsprechend, dem Reisegast ein dezentrales Angebot mit individueller touristischer Beratung und möglichst barrierearm zu bieten.
Mit der Beteiligung aller kommunalen Tourismusorganisationen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ließe sich mit Hilfe des SISy die Effektivität steigern. Der Personaleinsatz wird geteilt und dezentral organisiert.
Das bedeutet, dass die (zusätzlichen) Mitarbeiter/innen in den einzelnen bestehenden TIs eingesetzt und von dort auf die Bildschirme der SISys geschaltet werden.
Das Projekt wird so insgesamt kosteneffizienter, Prozesse werden optimiert und ein qualitativ breitflächiges Angebot für den Reisegast geschaffen. Gleichzeitig werden durch eine projektbegleitende Schulungsoffensive die Servicequalität und das Produktwissen gestärkt. Alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen werden regelmäßig für den gesamten Eifelkreis Bitburg-Prüm und das Gerolsteiner Land geschult.
Eine virtuelle TI könnte Pilotprojekt für den Gästeservice und die Digitalisierung im Tourismus in ganz Deutschland werden. Das Konzept ist auch auf andere Bereiche über den Tourismus hinaus (auch in der Verwaltung) übertragbar.Regelung/Maßnahmen:
Eine Förderung der Projektidee aus Mitteln des Modellprojektes „Smart Cities“ wird angestrebt. Bei einem Termin mit Smart Cities (Richard Ehl, Julia Krimgen, Andreas Heiseler) und der LAG (Maria Riemann) am Mittwoch, den 26.10.2022 ergab sich folgendes:
| - | Eine Förderung des Komplettprojekts über Smart Cities mit 90% ist relativ wahrscheinlich, da es ein positives Telefonat mit der KFW gab. Eineschriftliche Bestätigung steht allerdings noch aus. |
| - | Wenn Smart Cities das Projekt fördert, dann wahrscheinlich inklusive einer Anschubfinanzierung für alle laufenden Kosten für drei Jahre. |
Der Kostenplan lag den Ratsmitgliedern vor (Kostenermittlung virtuelle TI).
Die Ergebnisse der von Destinet (im Projekt beauftragte Agentur für Tourismusberatung) erstellten Machbarkeitsstudie, vor allem die hierin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur möglichen Umsetzung einer touristischen Echtzeit-Beratung, wurden bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Klimaschutz von Frau Anna Carina Krebs - Tourist-Information Felsenland Südeifel - vorgestellt.
Kosten:
Für die investiven Kosten würde die VG Prüm 48.650,00 EUR veranschlagen, eine Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Modellprojekts „Smart Cities“ in Höhe von 90 % - entspricht 43.785,00 EUR brutto - diese wird beantragt. Da die beantragte Anteilsfinanzierung vollumfänglich über die Förderung des Bundes abgedeckt ist und die verbleibenden 10 % Kostenanteil von den beteiligten Touristinformationen getragen werden, entstehen hier Kosten in Höhe von 4865,00 EUR die von der VG Prüm getragen werden müssen.
Bei den laufenden Kosten veranschlagen wir jährlich 49.740,00 EUR. Diese können voraussichtlich anteilig (24.240,00 EUR) und für die Laufzeit von drei Jahren über das Projekt „Smart Cities“ gefördert werden. Eine 90 % Förderung entspricht der Summe von 21.816,00 EUR, somit verbleibt ein Eigenanteil von 2.424,00 EUR jährlich. Darüber hinaus liegt der voraussichtlich nicht förderfähige Teil der laufenden Kosten bei 25.500,00 EUR jährlich, bei denen es sich vornehmlich um Personalkosten handelt. Die Machbarkeitsstudie hat auch die Personalsituation in den TIs beleuchtet und setzt in den Handlungsempfehlungen voraus, dass für den Einsatz des SISy eine zusätzliche 50 %-Stelle geschaffen wird.
In seiner Sitzung am 06.12.2022 hat der Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Anschaffung/Erstellung zweier „Digitaler Tourist-Informationen“ - vorbehaltlich einer mindestens 75 % Förderung gemäß aufgeführter Kostenermittlung virtuelle TI“ zu empfehlen.
Der Leiter der TI Prüm, Herr Wiesen, stellte den Ratsmitgliedern die Einzelheiten vor und beantwortete Fragen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung/Erstellung zweier „Digitaler Tourist-Informationen“ - vorbehaltlich einer mindestens 75 % Förderung gemäß aufgeführter „Kostenermittlung virtuelle TI“.
Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.09.2022
Einwendungen gegen die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.09.2022 wurden nicht vorgebracht.
2. Mitteilungen der Verwaltung
Der Vorsitzende unterrichtete die Ratsmitglieder, dass zwei Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Schwarzen Mann erteilt worden sind.
3. Anfragen von Ratsmitgliedern
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4. Grundstücksangelegenheiten
Die Ortsgemeinde Bleialf plant den Ausbau der Gemeindestraße „Im Gässchen“, die auch die Grundschule in Bleialf erschließt.
5. Modellprojekt Gemeindeschwester plus im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Das gegenwärtige Projekt Gemeindeschwester plus endet vertragsgemäß zum 31.12.2022. Es soll um ein Jahr verlängert werden.
6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Verbandsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Eilentscheidung gemäß § 48 GemO