Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 338.750 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 321.020 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 17.730 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 24.990 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 188.510 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 438.310 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -249.800 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 224.810 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — - 45.010 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 179.800 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 345 v.H
- Grundsteuer B — 465 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 20,00 €
- für den zweiten Hund — 30,00 €
- für jeden weiteren Hund — 40,00 €
für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004
- für den ersten Hund — 500,00 €
- für jeden weiteren Hund — 500,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| Endgültiger Beitrag 2023 — 11,40 € |
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| Vorausleistung 2024 — 11,40 € |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2022 — 1.036.094 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 — 1.051.734 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 — 1.069.464 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 08.01. bis 16.01.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.