Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 24.11.2011 wurde für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
in der Einnahme auf — 86.500
in der Ausgabe auf — 86.500
festgesetzt.
Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird nicht erhoben.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 08.01. bis 16.01.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.