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Prümer Rundschau
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Fleringen für das Jahr 2024 vom 29.12.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 660.350 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  657.050 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  — 3.300 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 5.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit —  0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — -5.000 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel —  + 5.000 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die Umlage der Verbandsmitglieder

wird für das Haushaltsjahr 2024 auf  — 154.560 €

festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:

1. Ortsgemeinde Fleringen  — 53.595 €

2. Ortsgemeinde Wallersheim  — 100.965 €

Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

31.12.2022  — 15.942 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2023  — 19.242 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2024  — 22.542 €

§ 6 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:

Tariflich Beschäftigte  —  8,50

Fleringen, den 29.12.2023
gez. Lothar Lamberty
(Verbandsvorsteher)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 08.01. bis einschließlich 16.01.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.