Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.983.330 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.967.290 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 16.040 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 72.440 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 47.800 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.150.800 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -1.103.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 1.030.560 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — -333.710 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 700.000 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Steuersatz der Grundsteuer A und B ist nur deklaratorisch, es folgt noch eine Hebesatzsatzung mit den aufkommens-neutral veränderten Hebesätzen im Rahmen der Grundsteuer-Neubewertung 2025.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 400 v.H
- Grundsteuer B — 400 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 41,00 €
- für den zweiten Hund — 62,00 €
- für jeden weiteren Hund — 77,00 €
für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004
- für den ersten Hund — 500,00 €
- für jeden weiteren Hund — 600,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| Endgültiger Beitrag 2024 — 14,30 € |
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| Vorausleistung 2025 — 14,30 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 — 4.898.842 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 — 4.882.152 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 — 4.898.192 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 13.01. bis 21.01.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.