Sie wünschen aber eine Anzeige im amtlichen Mitteilungsblatt „Prümer Rundschau“ unter der Rubrik „Standesamtliche Nachrichten“?
Dann bitten wir Sie, uns innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde und eine entsprechende Einverständniserklärung, vorzulegen, die Sie unter dem Link www.pruem.de/einverstaendniserklaerung.pdf finden oder im Rathaus Prüm erhalten können.
Gleiches gilt entsprechend für Sterbefälle und Eheschließungen außerhalb unseres Amtsbezirkes.
Ihr Standesamt Prüm