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Prümer Rundschau
Ausgabe 10/2024
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Auw b. Prüm vom 23.11.2023

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Einwände gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 11.10.2023 wurden nicht erhoben. Daher gilt diese als genehmigt.

2. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Kita Auw

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Dorferneuerung

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Termin Adventskaffee der Senioren

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AV Auw

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Termin mit DJK

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Sendemast Laudesfeld

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

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Bankette schälen

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Oberflächenkanal Schulstraße

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Waldschäden durch Käfer

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Wasser am Stauseeweg

4. Einwohnerfragestunde

Frage zu Haus „Theis“, Schlausenbach: Die Frage konnte nur bedingt beantwortet werden, da hier kein öffentliches Interesse einen Rang hat.

5. Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den OT Schlausenbach

In der Sitzung am 06.03.2019 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, im Bereich des Kapellenwegs und Görresweg Ergänzungssatzungen zu erlassen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen.

Da der Ortsteil Schlausenbach noch sehr stark landwirtschaftlich geprägt ist, hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2020 die Beauftragung eines Geruchsgutachtens vor Erstellung etwaiger Satzungsunterlagen beschlossen.

Das entsprechende Immissionsschutz-Gutachten wurde zwischenzeitlich erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bereiche Kapellenweg und Görresweg Honorarangebote zur Erstellung der Satzungsunterlagen einzuholen.

6. Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den OT Auw

Die Ortsgemeinde Auw beabsichtigt den Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), um die Grenzen der bebauten Ortslage eindeutig zu definieren und zusätzlich Flächen im bisherigen Außenbereich als neue Baugrundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen.

Der Ortsgemeinderat Auw beschließt den Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gesamtort“ der Ortsgemeinde Auw.

Der Satzungsvorentwurf wird grundsätzlich als endgültiger Entwurf anerkannt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Fertigstellung der gesamten Satzungsunterlagen, die erforderlichen Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

7. Bauangelegenheiten

7.1. Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Antrag auf Anbau eines privat genutzten Gebäudes mit Hackschnitzelheizung, Hackschnitzellager und Werkraum auf dem Grundstück der Gemarkung Auw, Flur 2, Flurstücke Nrn. 8/7 und 8/9

Nach Beratung erteilte der Ortsgemeinderat dem Vorhaben das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

7.2. Änderung des Bebauungsplanes „In der Klong“

Die Ortsgemeinde Auw beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „In der Klong“. Die Ortsgemeinde möchte den Bauherren bei der Gestaltung ihrer Vorhaben einen größeren Gestaltungsspielraum ermöglichen, da festgestellt wurde, dass die engen Textfestsetzungen bei der Vermarktung und Bebauung der Grundstücke ein Hindernis sind.