1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.09.2023 und 02.11.2023
Beide Niederschriften wurden genehmigt.
2. Finanzangelegenheiten
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)
Seitens der Fa. QE Watzerath GmbH wurde mittlerweile ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen vorgelegt.
Dieser Vertrag sieht eine Beteiligung von insgesamt 9 Gemeinden, die in einem Umkreis von 2,5 km am Windpark Watzerath liegen, vor und betrifft insgesamt 15 Bestandsanlagen.
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Vertrag zu und ermächtigte den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.
3. Erlass einer Satzung zur Änderung der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Hontheim
Die Satzungsänderung dient dazu, die Zugehörigkeit einzelner Grundstücke im Ortsteil Hontheim, die bereits faktisch zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören, aber im bisherigen Geltungsbereich der Satzung nicht einbezogen wurde, mit in den Geltungsbereich aufzunehmen.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Entwurf zur 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Sellerich über die Klarstellung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Hontheim vom 26.02.2008 als Satzung.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Satzungsänderung zu unterzeichnen und dafür Sorge zu tragen, dass die geänderte Satzung Rechtskraft erlangt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Klarstellungssatzung zusammen mit der Verwaltung in Kraft zu setzen.
4. 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld
Geplant ist, die bestehende Anlage nördlich der A60 (Flurstück 26) auf bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, zu erweitern. Die Erweiterung umfasst eine Größe von insgesamt 2,6 ha.
Im wirksamen Flächennutzungsplan für die Stadt Prüm ist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Darstellung in der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Sonderbaufläche.
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Orlenbach, Pittenbach, Rommersheim, Sellerich, Watzerath). Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Der Ortsgemeinderat Sellerich stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.02.2023 zur 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld zu.
5. Bauangelegenheiten
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Anbau einer Wohneinheit an bestehendes Wohngebäude, Flur 15, Flurstück 129
Das Einvernehmen wurde erteilt.
6. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| Erweiterung der Kindertagesstätte Bleialf | |
| - | Instandsetzung von Wirtschaftswegen am „Watzerath-Kopf“ |
7. Anfragen von Ratsmitgliedern
Eine Anfrage betraf die Reparatur der Reinigungs-Maschine im Gemeindehaus.
8. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
Beraten wurde über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten.