Die 10-jährige Amtszeit des derzeitigen Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Steinmehlen ist fast vollendet. Somit wird gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 a) LBKG die Neuwahl des Wehrführers/in erforderlich.
Eine Wiederwahl des bisherigen Wehrführers ist möglich.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrmitglieder/innen der Freiwilligen Feuerwehr Steinmehlen zu dieser Wahl für Samstag, den 5. April 2025, 19.00 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus, 54595 Prüm-Steinmehlen, In der Pann 18, ein.
| Tagesordnung: | |
| - | Neuwahl des Wehrführers / der Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Steinmehlen |
| - | Neuwahl des stellv. Wehrführers / der stellv. Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Steinmehlen |