Die vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 beschlossene 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm, Teilbereich Windenergie wurde mit Schreiben der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, vom 13.02.2025 - Aktenzeichen 06-240033-09 - gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der räumliche Änderungsbereich der 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm - Teilbereich Windkraft umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm und somit auch alle Sondergebiete und Vorranggebiete für Windenergienutzung gemäß dem bisher wirksamen Teilflächennutzungsplan Windenergie 2021 (6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) - Teilfortschreibung Windenergie).
Für alle Sondergebiete / Vorranggebiete erfolgt die sachliche Änderung, dass der Rotor nun auch Flächen außerhalb der Sondergebiete / Vorranggebiete überstreichen darf. Die Regelung aus der 6. Fortschreibung des FNP - Teilfortschreibung Windenergie - 2021, dass der Rotor vollständig innerhalb dieser Windenergiegebiete liegen muss, wird aufgehoben.
Es wird zudem ein zusätzliches Sondergebiet Großlangenfeld ausgewiesen.
Auslegung:
Die genehmigte Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm (17. Fortschreibung) bestehend aus den Plankarten, die Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen in der Teilfortschreibung „Windenergie“ berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, liegen vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, während der Dienstzeiten (in der Regel jeweils montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.
Jedermann kann die Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm (17. Fortschreibung), die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen (§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB).
Die wirksame Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm (17. Fortschreibung) mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde/bauleitplanung/bauleitplanungen-abgeschlossene-verfahren
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse http://www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Wirksamwerden:
Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm, Teilbereich Windenergie wirksam.
Folgende Hinweise werden gegeben:
Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Prüm unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.